seit 2002
Knöpkes
Flohmärkte
in Nordfriesland
1. Für die Teilnahme als Aussteller mit einem Standplatz ist eine Standgebühr zu entrichten. Diese beträgt für Trödel-und Gebrauchtwaren 8EUR für den laufendenMeter Verkaufsfläche und für Neu-und Retouren Ware 10EUR für den laufenden Meter Verkaufsfläche. Ausnahme: Husum, Rote Pforte zu den Hafentagen9EUR für Trödel-und Gebrauchtwaren und 11EUR für Neu-und Retouren Ware. Die Preise beinhalten die Möglichkeit des abstellen eines KFZ. Bei Verzicht eines KFZ oder Anhänger besteht kein Anrecht auf eine Ermäßigung der Standgebühr. Es besteht eineMindest-Meter-Abnahme von 3 Metern. Die Tiefe Verkaufsfläche (Tische, Decken, Kleiderständer) beträgt höchstens 1,5Meter (max. 2 Tapeziertische parallel hintereinander).
2. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes. Die Platzvergabe erfolgt in Reihenfolge der erscheinenden Aussteller. Zudem ist den Anweisungen der Ordner Folge zu leisten.
3. Der Standplatz darf vor Beendigung der Veranstaltung(15 Uhr)nicht geräumt werden, nach der Veranstaltung hat die Räumung des Standes unverzüglich zu geschehen.
4. Fällt die Veranstaltung infolge behördlicher Maßnahmen oder wegen höherer Gewalt aus oder muss verlegt werden, können Schadenersatzansprüche, insbesonderefürentgangene Gewinne,nicht geltend gemacht werden.
5. Ein Abweichen vom vereinbarten Warenangebot ist unzulässig. Der Veranstalter behält sich vor, bestimmte Warengruppen auf ein Maximum zu begrenzen.
6. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist während der Marktzeiten nur mit Genehmigung des Veranstalters gestattet und darf nur in Schrittgeschwindigkeit erfolgen. Ansonsten ist das Befahren strengverboten.
7. Der Aufbau des Standes erfolgt nur nach Einweisungder Ordner,eineigenständigerAufbau ist verboten. Der Aufbau desStandesmussabgeschlossen sein,bevor die Veranstaltung beginnt. Der Abbaudarf erst nach Ende der Veranstaltung erfolgen.
8. Jeder gewerblicheAussteller ist nach der Gewerbeverordnung dazuverpflichtet, an seinem Stand seinen Namen undseineAdressegut leserlichan seinem Stand anzubringen.
9. Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass sich die Fläche vor sowie hinter seinem Stand stets in einem sauberen und verkehrssicheren Zustand befindet. Anfallende Abfälle sind unverzüglich zu beseitigen und auf eigener Verantwortung an seinem Wohnort zu entsorgen.
10. Der Verkauf sowie die Vermittlung von lebendigen Tieren ist verboten.11. Der Verkauf von Schuss-und Stichwaffen ist verboten. NS-Symbole müssen auf antiken Gegenständen unkenntlich gemacht werden. Jugendgefährdende Medien müssen minderjährigen Personen unzugänglich gemacht werden. Dazu zählen: Computerspiele (USK 18), Filme (FSK 18), pornografische Inhalte sowie kriegsverherrlichende Bilder und Schriften. Der Verkauf darf nur nach Vorlage eines Legitimationsnachweises erfolgen!
12. Anbieter von Lebensmittel sowie Gastronomie müssen sich an die jeweiligen Verordnungen der Landesveterinärämter halten.
13. Gerichtsstand ist 24942 Flensburg
seit 2002
Knöpkes
Flohmärkte
in Nordfriesland
Andreas Knöpke
Mönkebüllerstraße 10
25842 Langenhorn
Tel.: 0162 9612736