seit 2002

Knöpkes

Flohmärkte

in Nordfriesland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Für die Teilnahme als Aussteller mit einem Standplatz ist eine Standgebühr zu entrichten. Diese beträgt für Trödel- und Gebrauchtwaren 8 EUR für den laufenden Meter Verkaufsfläche und für Neu- und Retouren Ware 10 EUR für den laufenden Meter Verkaufsfläche. Ausnahme: Friedrichstadt Marktplatz, 9 EUR für Trödel- und Gebrauchtwaren und 11 EUR für Neu- und Retouren Ware. Die Preise beinhalten die Möglichkeit des abstellen eines KFZ und Anhänger. Bei Verzicht eines KFZ oder Anhänger besteht kein Anrecht auf eine Ermäßigung der Standgebühr. Eine Mindest-Meter-Abnahme bei Nutzung eines Standplatzes mit KFZ oder Anhänger besteht nicht.
  2. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes. Die Platzvergabe erfolgt in Reihenfolge der erscheinenden Aussteller. Zudem ist den Anweisungen der Ordner Folge zu leisten.
  3. Der Standplatz darf vor Beendigung der Veranstaltung nicht geräumt werden, nach der Veranstaltung hat die Räumung des Standes unverzüglich zu geschehen.
  4. Fällt die Veranstaltung infolge behördlicher Maßnahmen oder wegen höherer Gewalt aus oder muss verlegt werden, können Schadenersatzansprüche, insbesondere für entgangene Gewinne, nicht geltend gemacht werden.
  5. Ein Abweichen vom vereinbarten Warenangebot ist unzulässig. Der Veranstalter behält sich vor, bestimmte Warengruppen auf ein Maximum zu begrenzen.
  6. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist während der Marktzeiten nur mit Genehmigung des Veranstalters gestattet und darf nur in Schrittgeschwindigkeit erfolgen. Ansonsten ist das Befahren streng verboten.
  7. Der Aufbau des Standes erfolgt nur nach Einweisung der Ordner, ein eigenständiger Aufbau ist verboten. Der Aufbau des Standes muss abgeschlossen sein, bevor die Veranstaltung beginnt. Der Abbau darf erst nach Ende der Veranstaltung erfolgen.
  8. Jeder gewerbliche Aussteller ist nach der Gewerbeverordnung dazu verpflichtet, an seinem Stand seinen Namen und seine Adresse gut leserlich an seinem Stand anzubringen.
  9. Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass sich die Fläche vor sowie hinter seinem Stand stets in einem sauberen und verkehrssicheren Zustand befindet. Anfallende Abfälle sind unverzüglich zu beseitigen und auf eigener Verantwortung an seinem Wohnort zu entsorgen.
  10. Der Verkauf sowie die Vermittlung von lebendigen Tieren ist verboten.
  11. Der Verkauf von Schuss- und Stichwaffen ist verboten. NS-Symbole müssen auf antiken Gegenständen unkenntlich gemacht werden. Jugendgefährdende Medien müssen minderjährigen Personen unzugänglich gemacht werden. Dazu zählen: Computerspiele (USK 18), Filme (FSK 18), pornografische Inhalte sowie kriegsverherrlichende Bilder und Schriften. Der Verkauf darf nur nach Vorlage eines Legitimationsnachweises erfolgen!
  12. Anbieter von Lebensmittel sowie Gastronomie müssen sich an die jeweiligen Verordnungen der Landesveterinärämter halten.
  13. Gerichtsstand ist 25899 Niebüll

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Andreas Knöpke
Mönkebüllerstraße 10
25842 Langenhorn
Tel.: 0162 9612736